Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Mentor GmbH ist bestrebt, PDFMy (pdfmy.de) barrierefrei zugänglich zu machen – nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) bzw. EN 301 549, im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Stand der Vereinbarkeit
PDFMy ist weitgehend vereinbar mit WCAG 2.1 AA. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung vom 16.10.2026: automatisierte Prüfung mit axe-core (Hell- und Dunkelmodus, Handy-Ansicht, alle Dialoge – ohne Befund) und manuelle Prüfung der Tastaturbedienung.
Was wir umgesetzt haben
- Vollständige Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Sprunglink „Zum Inhalt springen“, Befehlssuche mit Strg+K
- Werkzeuge (Text, Notiz, Stempel, Unterschrift) per Enter setzen, mit N auswählen, mit Pfeiltasten verschieben, mit Entf löschen
- Beschriftete Bedienelemente und Formulare, Statusmeldungen für Screenreader, ausreichende Kontraste im Hell- und Dunkelmodus, Unterstützung von „Bewegung reduzieren“
- Barrierefreie PDFs: Jede Ausgabe im Format PDF/A ist zugleich PDF/UA-1 (ISO 14289-1) – mit Lesereihenfolge, Sprache und Alternativtexten, geprüft mit veraPDF.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Freihand-Stift, Markieren, Schwärzen und Abdecken durch Ziehen auf der Seite erfordern Maus, Stift oder Touch. Alternativen: Schwärzen-Vorschläge („Persönliche Daten finden“), Text- und Notiz-Werkzeug per Tastatur.
- Zuschneiden von Handyfotos (Ecken verschieben) erfordert Maus oder Touch; die automatische Blatterkennung macht es meist überflüssig.
- Die Kamera-Ansicht zeigt den Erkennungsrahmen nur visuell; Hinweise werden zusätzlich als Text angezeigt, der Auslöser ist ein beschrifteter Knopf.
- Im Format „PDF“ gespeicherte Dokumente aus fremden Quellen bleiben unverändert (ohne Struktur); für barrierefreie Ausgaben PDF/A wählen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel aufgefallen? Schreiben Sie uns: wumertens@mentor-group.de – oder in PDFMy unter „Mehr → Problem melden“. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzung
Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem BFSG zuständige Behörde wenden (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, MLBF).
Erstellt am 16.10.2026. Diese Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.